Fragen zu Antragstellung und zur bewilligten Kur
Informationen von der Antragstellung für Ihren Kuraufenthalt bis hin zur Anreise finden Sie hier:
Antragsstellung
Folgende Schritte sind für einen (von Ihrem Sozialversicherungsträger bewilligten) Aufenthalt notwendig:
- Antrag stellen
Wenden Sie sich an Ihren Haus- bzw. Facharzt. Dieser stellt fest, ob die medizinische Notwendigkeit für eine Kur gegeben ist und füllt mit Ihnen gemeinsam den Antrag dafür aus. Als gewünschte Vertragseinrichtung geben Sie den „Badener Hof“ (Gesundheits- und Kurhotel Badener Hof) an. Das Formular wird an die Versicherung übermittelt. - Bewilligung abwarten
Wenn die Kur bewilligt wird, erhalten Sie und auch wir im „Badener Hof“ eine Kostenübernahmeerklärung von der jeweiligen Versicherung. Erst ab diesem Zeitpunkt können wir Ihre Terminwünsche entgegen nehmen und sind bemüht diese nach Verfügbarkeit umzusetzen. - Einladungsschreiben
Nach der Bewilligung erhalten Sie von uns ein Einladungsschreiben mit Ihrem Anreisetermin.Änderungen können nur aus medizinischen oder beruflichen Gründen entgegengenommen werden. - Kurantritt
Kommen Sie am Anreisetag zur Reception. Hier erhalten Sie die Erstinformation über Ihren Aufenthalt. (siehe Infoblatt „Der erste Tag“)
Wir freuen uns Sie bei uns begrüßen zu dürfen.
Infoblatt für Versicherungsgäste
Anreise-Info für Versicherungsgäste
Der erste Tag
- Anreise/Ankunft
14.00 – 16.00 Uhr - Check-In an der Reception
Hier erhalten Sie den Zimmer-Schlüssel, unsere Hausordnung („Ordnung muss sein“) und die Therapiekarte. Wir helfen Ihnen gerne beim Gepäck-Service. - Zimmer
Ihr gebuchtes Zimmer steht Ihnen am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung. - Aufnahme Pflegestützpunkt
Bitte den ausgefüllten Patientenfragebogen mitbringen. - Ärztliche Untersuchung
- Therapie-Einteilung
Im Anschluss an die ärztliche Untersuchung erstellt Ihnen die Therapie-Verwaltung einen Therapieplan. - Begrüßung
Am Tag nach der Anreise dürfen wir Sie zu einer Hausführung begrüßen. Offene Fragen werden hier gerne beantwortet.
Richtlinien bezüglich Kurunfähigkeit
Kur oder Reha ist nicht möglich bei:
- Harn- und Stuhlinkontinenz
- Infektionen mit Ansteckungsgefahr
- Großflächige Hautprobleme, chronische Wunden, Dekubitus
- Verwirrtheit / Demenz
- Kardiale Dekompensation
- Stoma- und Kanülenträger (mit Pflegebedarf)
- Krebserkrankungen unter laufender Therapie oder Abklärung
- Schwangerschaft
- Pflegefall (selbstständiges Aufstehen, Toilettengang, Duschen muss möglich sein)